Jede Physiotherapeutin / jeder Physiotherapeut wird irgendwann damit konfrontiert – doch was bedeuten Fortbildungspunkte und die dahinterstehende Fortbildungspflicht? Für wen gilt die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung? Wer muss wie viele Fortbildungspunkte sammeln? Wir erklären die wichtigsten Einzelheiten zum Thema Fortbildungspunkte.
Was ist die allgemeine Fortbildungsverpflichtung?
Zuerst einmal muss zwischen allgemeiner Fortbildungspflicht und der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung unterschieden werden. Die allgemeine Fortbildungspflicht betrifft grundsätzlich alle Therapeuten:innen, die im Heilmittelbereich tätig sind. Gemäß den Rahmenempfehlungen sollen sich alle Therapeuten:innen, die mit Heilmittel-Patient:innen arbeiten, mindestens alle zwei Jahre fachspezifisch extern weiterbilden. Eine genauere Definition der allgemeinen Fortbildungspflicht liegt nicht vor. Das bedeutet, dass Fortbildungspunkte, Fortbildungsdauer und Art der Fortbildung in Bezug zur allgemeinen Fortbildungspflicht keine wesentliche Rolle spielen. Wieso wird dennoch fast jede Fortbildung mit Fortbildungspunkten gekennzeichnet? Die Antwort darauf findet sich in der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung. Hier existieren strengere Regelungen zum Fortbildungsverhalten. Die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung gilt jedoch nicht für jeden Therapeuten bzw. jede Therapeutin.
Die allgemeine Fortbildungspflicht gilt für alle Physiotherapeut:innen. Die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung gilt lediglich für die therapeutische Leitung oder für den Inhaber einer Einrichtung. Nur innerhalb der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung müssen Fortbildungspunkte nachgewiesen werden.
Was ist die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung?
Die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung für Physiotherapeut:innen entstand nach dem Vorbild der ärztlichen Fortbildungspflicht. Durch regelmäßiges und zielgerichtetes Fortbilden soll die Qualität in der Therapie gesichert werden. Hierzu existiert eine gesetzliche Bestimmung, die seit 01.01.2007 wirksam ist. Praktisch bedeutet dies: Wer als Physiotherapeut:in mit Ersatzkassen, der AOK und IKK/BKK/Knappschaft abrechnen will, muss regelmäßig Fortbildungspunkte sammeln.
Für wen gilt die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung?
Die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung gilt nicht für alle Physiotherapeuten:innen (Vgl. allgemeine Fortbildungspflicht). Praktisch betrifft die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung lediglich diejenige Person einer therapeutischen Einrichtung, an die die Kassenzulassung gebunden ist. In der Regel ist dies der/die Inhaber:in oder die fachliche Leitung. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass angestellte Physiotherapeuten:innen oder freie Mitarbeiter:innen der gesetzlichen Fortbildungspflicht NICHT unterliegen.
Wie viele Fortbildungspunkte müssen über welchen Zeitraum gesammelt werden?
Nach der gesetzlichen Fortbildungspflicht müssen 60 Fortbildungspunkte (FP) in einem Zeitraum von vier Jahren (sog. Betrachtungszeitraum) gesammelt werden. Hiervon sind 15 Fortbildungspunkte pro Jahr wünschenswert. Nach vier Jahren beginnt ein neuer Zyklus. Für Einrichtungen, die die Zulassung bereits länger als 01.01.2008 besitzen, bestehen einheitliche Betrachtungszeiträume. Für jüngere Einrichtungen beginnt der vierjährige Betrachtungszeitraum individuell mit dem Tag der Kassenzulassung.
Wie muss ich meine Fortbildungspunkte nachweisen?
Der Nachweis der Fortbildungspunkte geschieht auf Nachfrage. Das bedeutet, dass die dementsprechenden Träger die Fortbildungsnachweise ausdrücklich verlangen müssen. Infolgedessen sollte man die dementsprechenden Fortbildungspunkte bzw. Dokumente vorlegen können.
Was passiert, wenn ich die gesetzliche Fortbildungspflicht missachte?
Wird die vorgeschriebene Punktzahl im jeweiligen Betrachtungszeitraum nicht erreicht, drohen empfindliche Einbußen in der Vergütung der Heilmittel. Anschließend gilt eine Nachfrist von 12 Monaten, innerhalb der man die fehlenden Punkte des letzten Betrachtungszeitraums nachreichen muss. Bis zum Erreichen der geforderten Punktzahl bleiben die Einbußen in der Vergütung bestehen.
Kläre im Vorfeld direkt mit dem Anbieter ab, welche Krankenkassen die Fortbildungspunkte der Weiterbildung anerkennen.
Welche Fortbildung bringt wie viele Fortbildungspunkte?
Zur Veranschaulichung hier nun ein paar Beispiele gängiger Fortbildungen in der Physiotherapie (die Punktzahl kann je nach Anbieter abweichend sein):
- Manuelle Lymphdrainage – 170 FP
- Manuelle Therapie – 315 FP
- Krankengymnastik am Gerät – 40 FP
- PNF Grundkurs – 100 FP
- Sektoraler Heilpraktiker – 40 FP
- Sportphysiotherapie (150UE) – 100 FP
- MTT/MAT – 120 FP
Printmedien (oder die dazu elektronisch verfügbaren Versionen) dürfen höchstens 12 Fortbildungspunkte ausmachen, sofern diese mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle abgeprüft werden und und durch entsprechende Qualitätskriterien (z. B. CPTE) untermauert sind. Zudem ist es möglich, berufsbezogene und auf den Heilmittelbereich der Physiotherapie ausgerichtete Studiengänge anrechnen zu lassen. Insgesamt 24 Fortbildungspunkte dürfen aus Fachkongressen stammen.
Was müssen Angestellte und freie Mitarbeiter?
Für Angestellte und freie Mitarbeiter:innen gilt, wie eingangs beschrieben, nur die allgemeine Fortbildungspflicht. Es sollte mindestens alle zwei Jahre eine fachspezifische Fortbildung absolviert werden. Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden, sobald VDEK oder der BKK dies konkret anfordern. Eine bestimmte Dauer bzw. eine bestimmte Anzahl an Fortbildungspunkten ist nicht definiert.
Fazit
Beachte den Unterschied zwischen der allgemeinen und der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung! Bei Letzterer steht die fachliche Leitung in der Verantwortung, mindestens 60 FP in vier Jahren zu sammeln. Damit es bei der Anerkennung keine Probleme gibt, sollte im Vorfeld einer Fortbildung mit dem Anbieter geklärt werden, ob die Fortbildung von den jeweiligen Kassen anerkannt wird. Weiterführende Informationen zur gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung und zum Thema Fortbildungspunkte findest Du hier.