Die allgemeine Fortbildungsverpflichtung in der Physiotherapie bezieht sich auf rahmenvertragliche Vereinbarungen mit den Kassen. Nach der allgemeinen Fortbildungsverpflichtung müssen sich alle Therapeut:innen (auch Angestellte und freie Mitarbeiter:innen) alle zwei Jahre fachspezifisch extern weiterbilden. Für die fachliche Leitung einer Einrichtung gilt darüber hinaus die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung.
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Fortbildungsverpflichtung Physiotherapie (allgemein)
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Für wen gilt die allgemeine Fortbildungsverpflichtung (Physiotherapie)?
Die allgemeine Fortbildungsverpflichtung gilt für alle Physiotherapeut:innen (Angestellte und freie Mitarbeiter:innen). Sie sieht alle zwei Jahre eine fachspezifische Weiterbildung vor.
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Was unterscheidet die gesetzliche von der allgemeinen Fortbildungsverpflichtung in der Physiotherapie?
Die allgemeine Fortbildungsverpflichtung gilt für alle Therapeut:innen innerhalb der Physiotherapie. Die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung gilt hingegen nur für Inhaber:innen oder die fachliche Leitung und fordert den Nachweis einer bestimmten Anzahl an Fortbildungspunkten (FP).
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