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Heilpraktiker 🎓

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Heilpraktiker

Im Beruf des Heilpraktikers wird, anders als in Arztberufen, auf alternative Heilverfahren und Grundlagen der Natur- und Volksheilkunde zurückgegriffen. Erlaubte Einsatzgebiete und Möglichkeiten für Heilpraktiker:innen sind im Heilpraktikergesetz festgehalten. Die seit 1939 existierenden Richtlinien im “Heilpraktikergesetz über die berufsgemäße Ausfübung der Heilkunde ohne Bestallung”, kurz Heilpraktikergesetz oder HeilprG, legen die Rechtsgrundlagen für die Heilpraktik als nichtärztlichen Heilberuf fest. Unter Heilkunde wird demzufolge jede gewerbstätige Tätigkeit verstanden, welche zur Feststellung, Linderung oder Heilung von körperlichen Beschwerden und Krankheiten angewendet wird. Behandlungen im Mund- und Zahnbereich und das "Ausüben der Heilkunde im Umherziehen" (HeilprG) sind ihnen untersagt. Heilprakter:innen müssen für ihre Berufsdurchführung niedergelassen sein. Weitere Regelungen werden im Infektionsgesetz und Arzneimittelgesetz vorgeschrieben.

Die Berufsbezeichnung der Heilpraktik ist staatlich geschützt und darf nur nach einer erfolgreichen amtsärztlichen Prüfung verwendet werden. Eine Ausbildung zum Heilpraktiker oder zur Heilpraktikerin kann an Heilpraktikerschulen als Fernstudium oder in Teil-/Vollzeit absolviert werden. Die Ausbildung enthält viele Überschneidungen mit der der Humanmedizin (Anatomie, Physiologie, klinische Diagnostik, Labordiagnostik, Gesetzeskunde u.v.m.), und zusätzlich naturheilkundliche Themen. Die abschließende Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil, wird diese bestanden, können sich die Absolvent:innen in einem Themengebiet vertiefen. Auch nach der Prüfung müssen zur Qualitätsscherung eigenständig und regelmäßig Fortbildungen besucht werden. Angeboten werden diese unter anderem vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker.

Aber auch als Arzt ist eine Weiterbildung zum Arzt für Naturheilverfahren möglich. Ein Facharzt kann nach seiner abgeschlossenen Ausbildung also zusätzlich eine Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung für Ärzte absolvieren, und somit Kenntnisse in Bereichen der Allergologie, Umweltmedizin, Akupunktur oder Naturheilverfahren erlangen. Die entsprechende Weiterbildung dauert in der Regel 3 Monate und zusätzlich 160 Stunden in einem Kurs für Naturheilverfahren.

Zu den beliebtesten Methoden der Heilpraktik zählen Homöopathie, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Schüßler-Salze, Ayurverda, Hypnose und Osteopathie. Bei allen Behandlungsmethoden werden nicht nur körperliche Beschwerden, sondern unter Einbezug möglicher seelischer Beschwerden die Erkrankung ganzheitlich betrachtet und sowohl bestehende Beschwerden als auch präventiv therapiert.

  • Welche Tätigkeiten, die einem Arzt oder einer Ärztin erlaubt sind, sind einem Heilpraktiker bzw. einer Heilpraktikerin untersagt?

    Da im Vergleich zu einem Humanmediziner die staatliche Prüfung fehlt, sind gewisse Tätigkeiten für Heilpraktiker:innen untersagt. Geregelt ist dies u.a. im Heilpraktiker-, Infektions- oder Arzneimittelgesetz. Somit dürfen bestimmte Infektionskrankheiten, z.B. Cholera, Masern, Diphterie nicht behandelt werden, Betäubungsmittel und Medikamente nicht verschrieben werden. Weitere verbotene Tätigkeiten sind die Zahnheilkunde, Geburtshilfe, Röntgen, die Feststellung eines Todes oder Untersuchung von Straftaten.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um als Heilpraktiker:in arbeiten zu dürfen?

    Zunächst muss für die Ausübung des Heilpraktikerberufes eine Ausbildung an einer Heilpraktikerschule abgeschlossen werden. Diese dauert im Falle keiner vorliegenden medizinischen Vorkenntnisse meist zwischen einem und zwei Jahren. Ein Abschluss von einer Heilpraktikerschule ist jedoch nicht automatisch eine Berechtigung, diesen Beruf auszuüben. Erst durch die amtlichen Heilpraktikerprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt ist man offiziell dazu qualifiziert.