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Arztberufe
  • Welche Fortbildungen gibt es für Arztberufe?

    Die Fortbildungen für Ärzte sind zahlreich, müssen jedoch von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannt sein, um sie für die Fortbildungsverpflichtung geltend zu machen. Therapie für Typ 2 Diabetes, rechtliche Aspekte häuslicher Gewalt, Impfen bei Patienten mit MS und interventionelle Bronchoskopie sind nur einige Beispiele.

  • Was sind Fortbildungspunkte?

    Fortbildungspunkte dienen zur Qualitätssicherung in der Medizin und Therapie. Auf Grund der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung müssen Vertragsärzte oder -ärztinnen und deren Agestellte innerhalb von 5 Jahren einen Nachweis von 250 Fortbildungspunkten erbringen. Ein Fortbildungspunkt entspricht hierbei einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Die Bandbreite an Arztberufen ist lang: Allgmeinmedizin, Anästhesiologie, Anatomie, Chirurgie, Innerer Medizin, Dermatologie, Gynäkologie, Pädiatrie, Neurologie, Psychatrie, Radiologie und viele mehr. Für diese Fachärztinnen und Fachärzte wird eine Facharztausbildung benötigt. Zusätzlich gibt es noch weitere Qualifikationen, welche eine Ärztin oder ein Arzt ablegen kann, um seinen Fachbereich zu erweitern und zu praktizieren. Sportmedizin, Palliativmedizin, Akupunktur und Andrologie sind nur einige davon.

Ähnlich wie bei der Physiotherapie besteht bei Ärztinnen und Ärzten eine Fortbildungsverpflichtung, auch CME (Contiuing Medical Education) genannt. Für alle Vertragsärztinnen und -ärzte und deren Angestellte gilt auf Grundlage von § 95d SGB V, innerhalb von 5 Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte zu sammeln. Diese Anzahl an Fortbildungspunkten gilt auch für Teilzeitangestellte. Eine absolvierte Fortbildung lässt sich bei der jeweiligen Landesärztekammer in Form eines Zertifikats einreichen. Sollte der Fortbildungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen werden, drohen Honorarkürzungen, die Aufforderung die versäumten Fortbildungen nachzuholen und/ oder ein Antrag auf Zulassungsentziehung, wenn nach angekündigter zweijähriger Nachfrist die Fortbildungen nicht absolviert werden.

Allerdings können nicht alle Fortbildungen anerkannt werden, sondern müssen von der jeweiligen Landesärztekammer genehmigt sein.