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Gesundheits- und Krankenpflege 🎓

Weiterbildungen im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege online buchen.

Gesundheits- und Krankenpflege
  • Was ist der Unterschied zur Krankenschwester/ Krankenpfleger?

    Der Begriff Gesundheits- und Krankenpfleger:in (oder auch Pflegefachkraft) wird heute anstelle der Begriffe Krankenschwester oder Krankenpflege verwendet.

  • Was sind die Einsatzorte von Gesundheits- und Krankenpfleger:innen?

    Zu den Einsatzorten gehören untern anderem Krankenhäuser, Facharztpraxen, Gesundheitszentren, Altenwohnheime und ambulante Pflegedienste.

  • Hat die Pflegeberufereform eine Auwirkung auf die Altenpflege?

    Die Pflege von älteren Menschen wurde bei der Reform insofern berücksichtigt, dass auch Pflegefachkräfte anderer Versorgungsbereiche über bessere Kenntnisse in der Altenpflege verfügen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Abschlusses in der Altenpflege.

Unter dem Begriff Pflege versteht man die Versorgung und Betreuung von Menschen, Lebensgemeinschaften und anderen Gruppen jeden Alters, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und in allen Lebenssituationen. Der Aufgabenbereich des Pflegeberufes ist äußerst vielfältig. Es sollen nicht nur kranken- und pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Einschränkungen betreut und unterstützt werden. Die Bedürfnisse der betreuten Person sollen erkannt und in einer vertrauten Umgebung umgesetzt werden. Es werden in Zusammenarbeit mit Ärzt/innen medizinische Behandlungen durchgeführt, Verabreichung von Arzneimitteln und Injektionen, Blutabnahme und -verabreichung, Magensonden und viele weitere. Zudem wird bei Untersuchungen und Operationen assistiert, aber auch administrative Aufgaben wie die Akten- und Materialverwaltung sind Teil des Berufes.

Für eine generalisierte Weiterbildung gibt es seit dem 01.01.2020 das Pflegeberufegesetz. Darin werden mehrere Pflegeberufe zu einer Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege zusammengefasst. Im Pflegeberufegesetz wird der Ausbildungsweg festgelegt und auch die Anerkennung eines Abschlusses innerhalb der EU erleichtert. Mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss darf die Berufsbezeichnung Pflegefachmann/-frau verwendet werden. Auf Grund dieser Pflegeberufereform, sind die Pfelegefachkräfte nach ihrer dreijährigen Ausbildung in allen Bereichen der Pflege (Akut-, Kinderkranken-, stationäre/ ambulante Pflege, Allgemein-, Geronto-, Kinder- und Jugendpsychatrie) ausgebildet. Auch wenn es keine spezifischen Vertiefungsausbildungen mehr gibt, werden dennoch mit der Wahl einer Pflegeeinrichtung während der praktischen Ausbildung zusätzliche Kenntnisse in diesem Bereich erworben. Ausschließlich für das Einsatzgebiet in der Kinder- oder Altenpflege existiert die Möglichkeit für das letzte Ausbildungsjahr in entsprechender Vertiefungseinrichtung einen gesonderten Abschluss (Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in) abzulegen.

Fort- und Weiterbildung in Pflegeberufen sind dennoch essenziell, sie tragen zur Qualitätssicherung bei und ermöglichen den Einstieg in neue Aufgabengebiete. Die Möglichkeiten reichen hier von Weiterbildungen zur Heimleitung über Pflegegutachter bis hin zu Qualitätsmanagement.