Die Bildungsprämie half Menschen mit geringem Einkommen dabei, einen Teil ihrer Weiterbildung zu finanzieren. Nun ist das Programm am 31.12.2021 ausgelaufen. Bereits ausgestellte Prämiengutscheine können noch sechs Monate nach Erhalt eingelöst werden. Daher können diese je nach Austellungsdatum auch 2022 genutzt werden. Neue Prämiengutscheine wird es vorerst nicht mehr geben.
Unser Überblick zeigt Euch wie Prämien- und Spargutschein funktionieren bzw. funktioniert haben:
Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds. Sie richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen, um damit einen Teil ihrer Weiterbildung zu finanzieren. Die Bildungsprämie setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Dem Prämiengutschein
- Dem Spargutschein
Beide sind miteinander kombinierbar oder unabhängig voneinander einsetzbar. Ob Du die Bildungsprämie für die gewünschte Weiterbildung einsetzen kannst, muss vor der Anmeldung zur Weiterbildung geprüft werden!
Durch den Prämiengutschein bekommst Du einen Zuschuss von bis zu 500€. Mit dem Spargutschein kannst du VL für die Finanzierung deiner Weiterbildung verwenden. Beide sind miteinander kombinierbar.
Was ist der Prämiengutschein?
Der Prämiengutschein ist ein Zuschuss zur Finanzierung einer Weiterbildung. Mit dem Prämiengutschein kannst Du 50 % der Weiterbildung mit einem Maximalbetrag von bis zu 500 € finanzieren. Hier gibt es also einen gewissen Betrag „geschenkt“.
Was ist der Spargutschein?
Der Spargutschein ist der zweite Teil der Bildungsprämie. Mit Hilfe des Spargutscheins kannst Du nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartes Guthaben verwenden. Das bedeutet, Du musst bereits vermögenswirksame Leistungen (VL) über den Arbeitgeber angespart haben. Hier bekommst Du also keinen direkten finanziellen Zuschuss. Durch den Spargutschein erhälst Du die Erlaubnis, deine VL für die Finanzierung der Weiterbildung verwenden zu dürfen. Die Höhe des Betrags entscheidet sich durch ein Beratungsgespräch in einer der zuständigen Beratungsstellen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden in erster Linie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem niedrigen Einkommen, die Schwierigkeiten haben ihre Weiterbildung zu finanzieren. Die Einkommensgrenze liegt hierbei bei 20.000 € für Einzelverdiener oder 40.000 € pro Jahr für eine Ehegemeinschaft. Ob Du für die Bildungsprämie infrage kommst, erfährst Du schnell über den Online-Vorabcheck.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich gibt es keine Weiterbildungen, die nicht förderfähig sind. Weiterbildungsanbieter müssen jedoch gewisse Qualitätskriterien erfüllen, um für die Förderung durch die Bildungsprämie zugelassen zu werden. Ob der gewünschte Anbieter bzw. die gewünschte Weiterbildung förderfähig ist, muss im Vorfeld durch ein Beratungsgespräch geprüft werden. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da eine nachträgliche Förderung in der Regel nicht möglich ist.
Wichtig: Erst das Beratungsgespräch - dann die Weiterbildung buchen! Eine nachträgliche Förderung ist in der Regel nicht möglich.
Wie bekomme ich die Bildungsprämie?
Zwingend notwendig, um die Bildungsprämie zu bekommen, ist ein Beratungsgespräch in einer der dafür vorgesehenen Beratungsstellen. Der erwähnte Online-Vorabcheck ist sinnvoll, um festzustellen, ob Du für die Bildungsprämie infrage kommst. Besonders wichtig dabei ist es aber, dass Du die Weiterbildungsmaßnahme erst nach dem Beratungsgespräch buchst! Andernfalls ist eine Förderung leider nicht möglich.
Fazit
Die Bildungsprämie richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen. Durch den Online-Vorabcheck und das Beratungsgespräch erfährst Du, ob Du die Bildungsprämie bekommst. Dadurch erfährst Du auch, wie hoch die Bezuschussung ist und ob deine gewünschte Weiterbildung gefördert wird. Alle offiziellen Informationen zur Bildungsprämie findest Du hier. Falls die Bildungsprämie nicht in Frage kommt, haben wir noch weitere Möglichkeiten zur finanziellen Förderung für Dich.