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Vermögenswirksame Leistungen (VL)

fobimarkt   •   21.10.2020

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein bestimmter Geldbetrag, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zusätzlich anspart. Die Anlage des Geldes ist nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG geregelt. Es gibt bestimmte Anlagearten, die das 5. VermBG zur Geldanlage zulässt. Dazu gehören unter anderem Bausparverträge und Aktienfonds. Das 5. VermBG sieht eine Vertragslaufzeit von sieben Jahren vor. Über den angesparten Vertrag kann man demnach erst nach sieben Jahren frei verfügen. Eine Ausnahme stellt der Spargutschein (Teil der Bildungsprämie) dar. Durch den Spargutschein ist es möglich, verfrüht auf das angesparte Guthaben zuzugreifen. Mit dem Spargutschein kann man einen Teil des Geldes für die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen verwenden.

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  • Wie viel vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber?

    Das zusätzliche Geld vom Arbeitgeber sollte man zum Vermögensaufbau nutzen. Es gibt Höchstens 40 Euro im Monat. Das Geld kann unterschiedlich angelegt werden, zum Beispiel in einem Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan.

  • Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen beantragen?

    Die Arbeitnehmersparzulage kann direkt mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden, die bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen ist. Dafür muss lediglich einen Haken in der Erklärung gesetzt und ein zusätzliches Antragsformular beilegt werden. Dabei handelt es sich um die Anlage „Bescheinigung zu VL“.

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