In der Gesundheitsbranche sind Krankheiten und Verletzungen Teil des alltäglichen Berufslebens. Sie werden analysiert, bewertet und behandelt. Im Laufe der Jahre wurden Theorien und Methoden entwickelt, um derartige Schädigungen des Körpers schon vor Auftreten der Beschwerden verhindern zu können. Es handelt sich dabei um sogenannte Präventionsmaßnahmen. Diese Reduzierung eines Verletzungsrisikos ist seitdem nicht nur für Ärzt:innen und Patient:innen von großem Interesse, sondern auch seitens des Staates. So hat dieser im Jahr 2000 ein Gesetz erlassen, das insbesondere die Primärprävention von Krankheiten und Verletzungen fördern soll.
Das Ziel ist es, sowohl die Anbietenden als auch die Besuchenden der Präventionskurse zu unterstützen. Beiden Seiten werden attraktive Chancen geboten. Für Kursanbietende und Kursleitende kommen jedoch immer wieder Fragen zum Zertifizierungsverfahren der Kursmaßnahmen auf. Welche Voraussetzungen muss ich als Kursleiter:in erfüllen, um einen Präventionskurs anbieten zu können? Welche Rolle spielt die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention)? Wie funktioniert die Zertifizierung meines Kurses? Welche Vorteile ergeben sich daraus? Diese und weitere Fragen sollen mithilfe des folgenden Beitrages beantwortet werden.
§20 Sozialgesetzbuch V – Worum geht es?
Das Gesetz bezieht sich auf gesetzliche Krankenkassen, Anbietende von Präventionskursen und Teilnehmende der Kurse. Es besagt, dass gesetzliche Krankenkassen Kurse bezuschussen können, die primäre Präventionsmaßnahmen für Krankheiten und Verletzungen durchführen. Die Zuschüsse sind in diesem Fall finanzieller Art und betreffen die Teilnehmenden der Kurse. Damit ein solcher Kurs bezuschussungsfähig ist, schreibt das Gesetz bestimmte Bedingungen vor, die sowohl die Präventionskurse als auch Kursanbietende (Trainer:innen) erfüllen müssen. Diese Voraussetzungen sind im sogenannten Präventionsleitfaden enthalten und werden durch die Zentralen Prüfstelle für Prävention geprüft und zertifiziert.
Was ist die Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP)?
Die ZPP wurde 2013 von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen gegründet. Seit 2014 besteht ihre Hauptaufgabe in der Prüfung und Zertifizierung von Präventionskursen nach §20 Abs. 1 SGB V. Die Prüfung der Kursmaßnahmen orientiert sich am aktuellen Leitfaden des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Erfüllt ein Kurs die notwendigen Kriterien, zertifiziert die Prüfstelle den Präventionskurs mit Hilfe des Prüfsiegels “Deutscher Standard Prävention”. Mit diesem Prüfsiegel ist ein Präventionskurs durch die Kassen bezuschussungsfähig. Dieses Prüfsiegel wird ausschließlich von der ZPP vergeben, ist von allen beteiligten Krankenkassen anerkannt und ab dem Datum der Zertifizierung drei Jahre gültig.
Welche Art von Präventionskursen / -maßnahmen kommt für eine Zertifizierung infrage?
Grundsätzlich gilt, dass unabhängig von einer Zertifizierung alle Präventionsmaßnahmen als Kurse angeboten werden können. Möchten Kursanbietende allerdings die Unterstützung der Krankenkassen im Sinne des §20 SGB beanspruchen, müssen sowohl die Kurse als auch die Kursleitenden entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Der Leitfaden des GKV-Spitzenverbands schreibt vor, dass Kursangebote nur dann bezuschusst werden können, wenn sie bestimmte Handlungsfelder thematisieren. Zertifiziert werden momentan nur Kurse aus den vier Feldern
- Bewegung
- Stressbewältigung & Entspannung
- Ernährung und
- Suchtmittelkonsum
Für eine bessere Einordnung wurden außerdem Präventionsziele für die Handlungsfelder festgelegt. Kurse im Bereich Bewegung sollen beispielsweise zu einer Reduzierung des Bewegungsmangels und zur Vorbeugung/Reduzierung spezieller Risiken führen. Zudem werden formelle Kriterien vorausgesetzt, die der Kurs erfüllen muss. Dazu zählt beispielsweise eine Teilnehmerzahl von höchsten 15 Personen. Zudem muss es sich um eine zeitlich abgeschlossene Maßnahme handeln (begrenzter Zeitraum). Kursaufbau und Ablauf müssen genau definiert sein.
Auf der anderen Seite verweist der Leitfaden auch auf Präventionskurse, die grundsätzlich nicht förderfähig sind. Dazu zählen zum Beispiel Angebote aus dem Bereich betriebliche Gesundheitsförderung. Auch Angebote des Freizeit- & Breitensports und Kurse, die fast ausschließlich mit Geräten arbeiten, gehören dazu.
Welche Voraussetzungen gelten für mich als Kursleiter:in?
Wie bereits beschrieben, müssen sowohl Präventionskurse als auch Kursleitende gewisse Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllen. Für Kursleitende sind in diesem Fall bestimmte Grundqualifikationen von Bedeutung, die zu Beginn des Jahres 2021 erneuert wurden. Diese werden in fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen unterteilt und unterscheiden sich je nach Handlungsfeld des durchzuführenden Kurses voneinander. Kursübergreifend gilt jedoch, dass Kursleitende einen staatlich anerkannten Studien- oder Berufsabschluss vorweisen müssen. Außerdem wird eine fachspezifische Fortbildung vorausgesetzt.
Zudem wird vorgegeben, wie diese geforderten Kompetenzen erworben werden sollen. Mindestens 60 % müssen in staatlich anerkannten Berufsausbildungen oder wissenschaftlichen Studiengängen an Universitäten/Fachhochschulen erlernt werden. Die restlichen 40 % können auf weitere Qualifizierungsmaßnahmen verteilt werden. Dazu zählen beispielsweise staatlich anerkannte Institutionen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen.
Warum ist eine Zertifizierung durch die ZPP sinnvoll?
Die Zentrale Prüfstelle für Prävention hat die bürokratischen Schritte bei der Zertifizierung vereinfacht. Durch den Zusammenschluss der beteiligten Krankenkassen ist nur noch eine Prüfung der Kurse notwendig, was den Aufwand für Kursanbietende deutlich verringert. Einheitliche Prüfkriterien und Ergebnisse führen automatisch zu einer Anerkennung mehrerer Krankenkassen.
Finanzielle Vorteile durch Zuschüsse ergeben sich vor allem für die Teilnehmer:innen. So werden in der Regel 75 % der Teilnahmegebühren zurückerstattet. Die neue Kursdatenbank ermöglicht allen Patient:innen und Mitglieder:innen einen einfachen Zugriff auf passende Angebote von Präventionskursen.
Kursanbieter:innen können diese Plattform nutzen, um ihre Kurse erfolgreicher zu bewerben. Außerdem haben sie die Möglichkeit mithilfe der Datenbank und der Krankenkassen über 73 Millionen Versicherte zu erreichen.
Auch für die Leitenden der Kurse vereinfachen sich Prozesse. Die Prüfung ihrer Qualifikationen für bestimmte Handlungsfelder etc. erfolgt nur noch einmalig. Sie dauert durchschnittlich 10 Tage. Sollten neue Kompetenzen oder Abschlüsse erreicht werden, können diese einfach nachgereicht und zur erneuten Zertifizierung vorgelegt werden.
Wie läuft die Zertifizierung bei der ZPP ab?
Die Abläufe der Zertifizierung für einen Kurs oder als Leiter:in unterscheiden sich kaum voneinander. Im Vorfeld müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden. Aufseiten der Kursleitenden betrifft das insbesondere Nachweise über Grund- und Zusatzqualifikationen (Bsp. Studium, Zertifikate etc.).
Zur Zertifizierung des Kurses ist die Einreichung einer detaillierten Beschreibung notwendig. Dazu zählen unter anderem organisatorische Aspekte wie Kosten, Stunden- und Teilnehmendenanzahl sowie konzeptionelle Aspekte wie Zielgruppe, Inhalte und Methoden.
5 Schritte zur erfolgreichen Zertifizierung meines Kurses
- Ein Kurskonzept im Sinne der vier Handlungsfelder erstellen
- Die formellen Voraussetzungen für Präventionskurse beachten
- Entsprechende Nachweise sammeln und bei der ZPP einreichen
- Nach erfolgreicher Prüfung die Zertifizierung erhalten
- Den Kurs mit Verweis auf das Prüfsiegel anbieten
Seit 2015 ist es auch möglich, bei der ZPP ganze Kurskonzepte zertifizieren zu lassen. Dieses Angebot haben zahlreiche Fortbildungsakademien angenommen und ihre Konzepte eingereicht. In diese Kurse kann man sich über eine gezielte Weiterbildung einweisen lassen. Für Kursleitende ergibt sich somit ein entscheidender Vorteil: sie müssen nicht zwingend eigene Kurskonzepte erstellen, um einen bezuschussungsfähigen Präventionskurs anbieten zu können. Es reicht, die nötigen Qualifikationen und die Einweisung in solches Kurskonzept vorweisen zu können.
5 Schritte zur erfolgreichen Zertifizierung als Kursleiter:in
- Persönliche Grundqualifikationen und fachspezifische Fortbildungen analysieren
- Evtl. Fortbildungen und/oder Einweisungen in zertifizierte Kurskonzepte besuchen
- Entsprechende Nachweise sammeln und bei der ZPP einreichen
- Nach erfolgreicher Prüfung die Zertifizierung erhalten
- Eigenen Kurs erstellen oder zertifiziertes Kurskonzept auswählen und loslegen
Ist die Zertifizierung des Kurses, des Konzeptes und/oder des Kursleitenden erfolgreich abgeschlossen, können die Angebote inklusive des Prüfsiegels öffentlich verbreitet werden. Patienten, die den Kurs buchen möchten, müssen die Teilnahmegebühr allerdings vorerst selbst bezahlen. Erst im Nachhinein können diese eine Rückerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen, sofern der Kurs und der Kursleitende eine entsprechende Zertifizierung vorweisen kann.
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