Die Heilmittelrichtlinien sind eine Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Sie regeln die Versorgung von Patient:innen (sog. Versicherten) durch Heilmittelerbringer. Insbesondere für die Heilmittelerbringer wie Physio- und Ergotherapeut:innen ist die Verordnung interessant. Sie bestimmt nämlich welche Art von Heilmittel unter welchen Umständen, zum Beispiel in welchem Maße, angewendet werden dürfen.
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Heilmittelrichtlinien
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Wer erstellt die Heilmittelrichtlinien?
Die Richtlinien werden von dem Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen. Dies ist ein Zusammenschluss von allen Bundesausschüssen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen. Die Richtlininen traten am 01. August 2002 in Kraft und werden in gewissen Abständen stetigt erneuert.
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Was zählt als Heilmittel?
Als Heilmittel werden medizinische Leistungen bezeichnet, die persönlich erbracht und ärztlich verordnet wurden. Dabei gibt es unterschiedlichste Maßnahmen, die in diesen Bereich fallen. Bekannte Beispiele sind Heilmittel aus der physikalischen Therapie, der Ergotherapie oder der Ernährungstherapie.
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