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Prämiengutschein

fobimarkt   •   13.10.2020

Der Prämiengutschein ist eine finanzielle Fördermaßnahme für die berufliche Fort- bzw. Weiterbildung und Teil der Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem europäischen Sozialfond ausgegeben. Sie besteht aus zwei Teilen – dem Prämiengutschein und dem Spargutschein. Die Bildungsprämie richtet sich in erster Linie an Geringverdiener/-innen. Durch den Prämiengutschein ist ein direkter Zuschuss von bis zu 500 € möglich.

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  • Was sind die Voraussetzungen, um einen Prämiengutschein zu erhalten?

    • Erwerbstätigkeit von mind. 15 Stunden/Woche

    • Richtet sich auch an Personen, die sich aktuell in Eltern- oder Pflegezeit

    • Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt nicht über 20.000 €. Als gemeinsam Veranlagte dürfen 40.000 € nicht überschritten werden.

    • Pro Kalenderjahr ist ein Prämiengutschein pro Person möglich

    • Es ist erforderlich, dass die zu fördernde Person entweder in Deutschland arbeiten darf, oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

  • Was wird mit dem Prämiengutschein gefördert?

    • Nicht jede Weiterbildung ist mittels des Prämiengutscheins förderfähig. Zwingend notwendig ist in erster Linie, dass es sich um ein berufsbezogenes Angebot handelt. Das kann beispielsweise durch berufsspezifische Themen abgedeckt werden, aber auch über Bereiche, die generell die Beschäftigungsfähigkeit fördern (z.B. Sprach- oder EDV Kurse).

    • Ausgeschlossen von der Förderung sind beispielsweise: Innerbetriebliche Qualifizierungen, Weiterbildungen zwecks Gesundheitsprävention, Fortbildungen in Form von Selbstlernmedien oder Einzelunterricht.

    • Die Gesamtkosten der zu fördernden dürfen 1.000 € außerdem nicht übersteigen.

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