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Weiterbildungsscheck Bremen

fobimarkt   •   08.10.2020

Der Weiterbildungsscheck Bremen unterstützt Klein- und Kleinstbetriebe sowie verschiedene Personengruppen aus dem Arbeitsleben, die bei ihrer beruflichen Weiterbildung finanziell entlastet werden sollen. Der Weiterbildungsscheck fördert 50 % der Weiterbildungskosten mit einer maximalen Summe von 500 €. Verwaltet werden alle Fragen und Anliegen zum Weiterbildungsscheck von der Stadt Bremen. Der Weiterbildungsscheck zählt zu den regionalen Fördermaßnahmen.

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  • Weiterbildungsscheck Bremen - Wer wird gefördert?

    Zielgruppe des Förderprogramms sind verschiedene Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetriebe. Konkret umfasst das Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen, Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen, Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können, Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen.

  • Weiterbildungsscheck Bremen - Welche Voraussetzungen gibt es?

    Der Bildungsscheck Bremen stellt für Details einen Leitfaden auf der Internetseite zur Verfügung. Es müssen vor allem zahlreiche Formulare und Dokumente eingereicht werden, um eine Förderung erhalten zu können. Dazu zählen unter anderem der Bremer Weiterbildungscheck im Original, eine ausgefüllte Teilnahmebestätigung, eine Kopie der Rechnung, ggf. die Ausnahmeerlaubnis der ausgebenden Stelle (nur erforderlich, wenn der Anbieter in keiner Datenbank gelistet) und falls vorhanden ein Auszug der Veröffentlichung des Kurses im Veranstaltungsverzeichnis bzw. eine Kursbeschreibung.

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