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Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

fobimarkt   •   01.10.2020

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die berufliche Fort- und Weiterbildung von Angestellten, Auszubildenden und Selbstständigen, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein trägt 50 % der Seminarkosten bis zu einer Summe von 1500 €. Information, Beratung und Verwaltung des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird durch die IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) abgewickelt. Der Weiterbildungsbonus zählt zu den regionalen Fördermaßnahmen.

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  • Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein - Wer kann gefördert werden?

    Zu möglichen Empfänger:innen der Zumwendung zählen Beschäftigte in Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen, Auszubildende, Inhaber:innen von Kleinsbetrieben und Freiberufler:innen mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Zu Beschäftigten zählen auch Beschäftigte in Heimatarbeit sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (vgl. § 5 Abs. 2 WBG).

  • Wie läuft das Verfahren für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ab?

    Die Investitionsbank Schleswig-Holstein tritt hier als Bewilligungsbehörde auf. Unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare muss ein Antrag VOR Beginn der Weiterbildung eingereicht und abschließend bearbeitet werden. Nach der Vorlage bestimmter Unterlagen erfolgt dann die Auszahlung der Fördermittel durch die Investitionsbank.

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