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Geprüfter Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung (IHK)

Du möchtest deine Karriere auf die höchste Ebene führen? Strebst du eine abwechslungsreiche Tätigkeit im Management an? Du willst etwas bewirken in der Gesundheitswirtschaft? Dann ist die berufsbegleitende Weiterbildung zum Geprüften Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung absolut das Richtige!

INFORMATIONEN ZUM FERNSTUDIUM GEPRÜFTER FACHWIRT FÜR PRÄVENTION UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG (IHK)

 

Gesundheit ist das höchste Gut - starte deine Karriere als Spezialist mit dem Studiengang Geprüften Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung IHK!

  • Start täglich möglich
  • Gratis „Ausbildung der Ausbilder“-Lehrmaterialien
  • Zeitlich unbegrenzter Zugang zum Online Campus und aktualisierte Lehrmaterialien
  • Keine versteckten Kosten
  • Individuelle Präsenzphasenteilnahme - du entscheidest wann
  • Maximale Flexibilität: Lernen, wann und wo du willst
  • Staatlich geprüfter und anerkannter Abschluss
  • Hochwertige Lehrvideos zu vielen theoretischen und praktischen Inhalten
  • Kontakt zu deinen Tutoren – rund um die Uhr

 

Du möchtest deine Karriere auf die höchste Ebene führen? Strebst du eine abwechslungsreiche Tätigkeit im Management an? Du willst etwas bewirken in der Gesundheitswirtschaft? Dann ist die berufsbegleitende Weiterbildung zum Geprüften Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung absolut das Richtige!

  • Dauer: 18 Monate (kann kostenfrei über- oder unterschritten werden)
  • Start: jederzeit – 14 Tage kostenlos testen
  • Zulassung: Staatlich geprüft und zugelassen durch die ZFU
    (Zulassungsnummer: 596016,596615)
  • Abschluss: Zertifikat, Zeugnis
  • Abschlusstitel: Geprüfte*r Fachwirt*in für Prävention und Gesundheitsförderung (AoS), nach bestandener IHK-Prüfung Geprüfte*r Fachwirt*in für Prävention und Gesundheitsförderung (IHK). Dein Abschluss entspricht Bachelor-Niveau nach DQR-Stufe 6

 

VORAUSSETZUNGEN

  • Keine fachlichen Voraussetzungen erforderlich
  • PC/Laptop (mit Webcam und Headset) oder Tablet zur Teilnahme am Live-Online-Seminar
  • Internetzugang (mind. DSL-Geschwindigkeit)

(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium, dessen Inhalte wesentliche Bezüge zu den Inhalten der Fortbildungsprüfung eines Fachwirtes für Prävention und Gesundheitsförderung aufweisen oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis

(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung - Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

  • die abgelegte Prüfung der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf sowie danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium, dessen Inhalte wesentliche Bezüge zu den Inhalten der Fortbildungsprüfung eines Fachwirtes für Prävention und Gesundheitsförderung aufweisen sowie danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
  • Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

.Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung erfüllt sein. Du kannst also ggf. fehlende Berufspraxis auch parallel zum Fernstudium erwerben.

 

Das Gesundheitssystem ist im Umbruch. Die Krankenkassen nennen sich Gesundheitskassen und streichen immer mehr gesundheitsfördernde Leistungen aus ihren Katalogen. Unternehmen setzten vermehrt auf betriebliches Gesundheitsmanagement, um ihre Mitarbeiter fit zu halten und benötigen mehr denn je qualifizierte Fachkräfte. Mit dem Studiengang in Gesundheitsförderung eröffnen sich neue Perspektiven in diesen Bereichen, die es dir ermöglichen, durch Fachkompetenz in die integrative Gesundheitsförderung einzugreifen und neue Weichen zu stellen.

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Weiterbildungsnummer: F1353