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Fortbildungsverpflichtung Physiotherapie (gesetzlich)

fobimarkt   •   01.10.2020

Die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung in der Physiotherapie besagt, dass die fachliche Leitung einer Einrichtung verpflichtet ist, innerhalb von vier Jahren mindestens 60 Fortbildungspunkte zu sammeln. Andernfalls drohen der Einrichtung Sanktionen gegenüber der Vergütung der Heilmittel. Von der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung zu unterscheiden ist die allgemeine Fortbildungsverpflichtung, welche auch für Angestellte und freie Mitarbeiter:innen gilt.

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  • Für wen gilt die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung (Physiotherapie)?

    Die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung gilt innerhalb der Physiotherapie für Inhaber:innen oder die fachliche Leitung einer Praxis / Einrichtung. 

  • Was sind die Unterschiede zwischen gesetzlicher und allgemeiner Fortbildungsverpflichtung (Physiotherapie)?

    Die allgemeine Fortbildungsverpflichtung unterscheidet sich von der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung hinsichtlich des Geltungsbereichs für die entsprechenden Physiotherapeut:innen. Während die allgemeine Fortbildungsverpflichtung für alle Therapeut:innen gilt, fallen unter die gesetztliche Fortbildungsverpflichtung lediglich Inhaber:innen oder die fachliche Leitung einer jeweiligen Einrichtung.

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