Ein Vertragsarzt ist ein Arzt oder eine Ärztin, der oder die eine vertragliche Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen hat, um medizinische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erbringen. Vertragsärzte erbringen medizinische Leistungen wie Untersuchungen, Diagnosen und Behandlungen von Patienten und rechnen diese Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.