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Vertragsarzt

fobimarkt   •   02.03.2023

Ein Vertragsarzt ist ein Arzt oder eine Ärztin, der oder die eine vertragliche Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen hat, um medizinische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erbringen. Vertragsärzte erbringen medizinische Leistungen wie Untersuchungen, Diagnosen und Behandlungen von Patienten und rechnen diese Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

 

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  • Wie wird die Zulassung zum Vertragsarzt erhalten?

    Nach Abschluss des PJ kann sich bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) beworben werden, um eine Zulassung als Vertragsarzt zu erhalten. Die KV ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die die Interessen der Vertragsärzte und der Patienten in einem bestimmten Bundesland vertritt. Die KV entscheidet auf Basis des aktuellen Bedarfs an medizinischer Versorgung in der Region über die Zulassung von Vertragsärzten. Dabei spielen Faktoren wie die Anzahl der bereits vorhandenen Vertragsärzte, die Bevölkerungsdichte und die regionale Verteilung der ärztlichen Versorgung eine Rolle.

  • Wer wird Vertragsarzt?

    Um Vertragsarzt in Deutschland zu werden, muss zuerst die Approbation als Arzt oder Ärztin erworben werden. Dazu muss ein Medizinstudium an einer anerkannten deutschen Universität oder Hochschule absolviert und anschließend ein praktisches Jahr durchlaufen werden. Im Anschluss an dieses muss eine Weiterbildung zum Facharzt oder Fachärztin absolviert werden. Denn nur Fachärzt:innen können in Deutschland Vertragsarzt werden.

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