Akademische Heilberufe beschäftigen sich im Allgemeinen mit der Entstehung, Behandlung und Prävention von Krankheiten. Der Abschluss in einem der akademischen Heilberufe befähigt in Deutschland zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde. Eine Sonderstellung in diesem Bezug nimmt der Beruf des Heilpraktikers ein. Die akademischen Heilberufe sind bundesgesetzlich geregelt.
Zu den akademischen Heilberufen zählen folgende Berufsbezeichnungen:
- Ärzt:innen
- Zahnärzt:innen
- Psychotherapeut:innen
- Apotheker:innen
- Tierärzt:innen
Alle Angehörigen dieser Berufe sind Mitglieder einer Heilberufskammer.
Von den akademischen Heilberufen zu unterscheiden sind die nicht-akademischen Heilberufe. Durch die zunehmende Akademisierung der Gesundheitsberufe spricht man inzwischen auch von teilakademischen Heilberufen. Hierzu gehören auch die sogenannten Gesundheitsfachberufe.