Gefördert von der Freien und Hansestadt Hamburg, sowie der EU ist der Hamburger Weiterbildungsbonus ein Projekt, um finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung von Hamburger Bürger:innen zu bieten. Dabei richtet sich der Bonus an alle Branchen.
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Hamburger Weiterbildungsbonus
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Antragstellende müssen entweder in Hamburg wohnen oder dort arbeiten. Zusätzlich muss entweder eine Selbstständigkeit vorliegen oder eine Beschäftigung in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Die zu fördernde Weiterbildung muss außerdem für das berufliche Fortkommen förderlich sein.
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Wer kann über den Hambuger Weiterbildungsbonus gefördert werden?
1) Beschäftigte
Bis zu 50% von Weiterbildunskosten können übernommen werden (max. 750€). Die Höhe der Förderung ist von der Art der Weiterbildung und dem persönlichen Profil der antragstellenden Person abhängig.
2) Selbstständige
Auch (Solo-) Selbstständige können mit bis zu 50% finanziell bei beruflichen Weiterbildungen unterstützt werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 750€. Die Höhe der Förderung ist von der Art der Weiterbildung und dem persönlichen Profil der antragstellenden Person abhängig.
3) Kreativwirtschaft
Nehmen (Solo-) Selbstständige, Kleinunternehmer:innen oder Beschäftigte aus dem Bereich der Kreativwirtschaft an Choachings der Hamburg Kreativ Gesellschaft teil, so können anfallende Kosten dafür mit bis zu 90% gefördert werden. Dabei ist zu beachten, dass es bestimmte Obergrenzen für Einkommen (Selbstständige) oder Jahresgewinne (Unternehmen) gibt.
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