23BFB106 Vorbehaltene Tätigkeiten nach dem Pflegeberufe-Gesetz
Vom 1. Januar 2020 an werden Pflegefachpersonen folgende Aufgaben vorbehalten sein: die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie dessen Evaluation und Analyse sowi...
Vom 1. Januar 2020 an werden Pflegefachpersonen folgende Aufgaben vorbehalten sein: die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie dessen Evaluation und Analyse sowie die Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität.
Hier soll eine Einführung dahingehend vermittelt werden, um welche Tätigkeiten es sich handelt und deren Umgang.
Weiterbildungsnummer: F8084